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Mediation in der Schule

Auf dem 2. Deutsch-Niederländisch-Belgischer Psychologentag in Aachen hat Dr. Heiner Wichterich 1999 folgendes Dokument zur Verfügung gestellt. Es geht der Frage nach, wie Schulpsycholog:innen im Schulischen Kontext wirksam sein können und zur Schulentwicklung beitragen. Teil 1 befasst sich mit Schulpsychologie und Mediation, Teil 2 mit Mediation zur Schulentwicklung.

Die Schulpsychologie hat sich verändert

So beginnt der Artikel und das hat nach wie vor Gültigkeit. Es ist viel passiert seit der Veröffentlichung und doch ist vieles sehr aktuell. Umschauen auf unseren Seiten lohnt sich.

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Dr. Heiner Wichterich, D-Soest

Druck und Chance zur Schulentwicklung

Bundespräsident Herzog hat in mehreren Reden die Reform des Bildungswesens eingefordert. Internationale Leistungsvergleiche haben den Druck auf Schule erhöht andere und bessere Leistungen zu erbringen. In Nordrhein-Westfalen hat die Ministerin die Schulen verpflichtet bis zum Jahr 2000 ein Schulprogramm vorzulegen. Auch dies wird von vielen Schulen als Chance verstanden über die Schwerpunkte des eigenen Schulprofils nachzudenken und die Gestaltungsmöglichkeiten zu erkunden.

Unabhängig, ob nun eher notgedrungen oder mit eigenem Interesse: Schulen in Deutschland sind dabei über ihre Ziele und Möglichkeiten nachzudenken und an vielen Schulen wird viel Zeit und Arbeit aufgewendet, um ein Schulprofil zu entwickeln.

Unter dem Aspekt der Konfliktentwicklung betrachtet, bedeutet dies, dass zu den üblichen Konflikten

  • über die Verteilung der Haushaltsmittel,
  • über Stundenermäßigungen,
  • über mangelnde Information,
  • schlechte Zusammenarbeit etc. – wie sie ja auch oben schon genannt wurden –
  • Konflikte über die Zielsetzungen hinzukommen.

Die Prozesse der Zielklärung und Schwerpunktsetzung in den Schulen verlaufen nicht störungsfrei und reibungslos. Schulpsychologische Dienste und Regionale Schulberatungsstellen bekommen das in vermehrten Anfragen zu hören. Dies ist nicht unerwartet, denn eine Schule, die in einer "Fried-Höflichkeit" (Schley) verharrt, in der sich nicht viel bewegt und in der - möglichst ohne großen Aufwand - die Alltagsarbeit geleistet wird, eine solche Schule produziert auch weniger Konflikte.

Ist eine Schule in Bewegung, setzt sie sich neue Ziel oder vergewissert sie sich, welche der alten Ziele noch taugen und weiter gelten sollen, dann werden Unterschiede, Gegensätze, Meinungsverschiedenheiten etc. deutlich:

Konflikte sind an der Tagesordnung.

Dies geschieht umso häufiger (oder wird jedenfalls umso häufiger auch außerhalb des Schulgebäudes bekannt), je mehr Personen und Gruppen an diesen Prozessen beteiligt sind. Mögen Lehrer:innen-Lehrer:innen-Konflikte noch vertuscht oder kollegial gelöst werden, so sind Konflikte zwischen der Schulleitung und dem Kollegium schon weniger leicht zu verheimlichen. Sind auch die Eltern beteiligt, beispielsweise über die Gremien der Schulmitwirkung, dann ist ein Konflikt schnell in der Schulöffentlichkeit bekannt. Nach unserer Einschätzung gibt es über den Unterricht auf der Ebene der Klassen häufig Konflikte zwischen Lehrer:innen und Eltern, verstärkt möglicherweise auch dadurch, dass in vielen Fällen durch die Überalterung der Lehrerschaft, zwei Generationen aufeinandertreffen und Übertragungsphänomene auftreten (Loisch). Sicherlich gab in den Kollegien schon immer Auseinandersetzungen; diese treten aber unter den Bedingungen des Wandels und der Schulreform verstärkt und vermehrt auf. Eskalieren solche Prozesse sind Schulleitungen in der Regel involviert und die Bordmittel, die traditionellen Formen mit Konflikten in der Schule umzugehen, reichen nicht mehr aus.

Immer häufiger sind deshalb die Anfragen nach

  • Supervision und Schulleitungs-Coaching,
  • Hilfen bei der Teamentwicklung und
  • externer Konfliktberatung oder
  • Mediation.

Gerade in Schulregionen, in denen die Entwicklungen der Schulen durch zusätzliche Gelder aus Stiftungen, aber auch durch weitergehende Reformerwartungen besonders dynamisch verlaufen und forciert werden, werden die Schulpsycholog:innen immer häufiger um Hilfe in solchen Prozessen gebeten.

Schulen, die sich in einem Entwicklungsprozess befinden, tun deshalb gut daran, als erstes, sozusagen als Prozesskompetenz, eine kollegiale Verhandlungskultur zu entwickeln, Mediation als Verfahren der Klärung und Konfliktbearbeitung zu etablieren, um gerüstet für die Auseinandersetzungen zu sein, die unvermeidbar in einem Prozess der Zielklärung auftreten.

Mediation, das Einbeziehen einer neutralen Dritten, der den streitenden Parteien hilft das Gespräch in Gang zu halten, die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen und Vereinbarungen für das weitere Zusammenleben und Zusammenarbeiten zu treffen, ist ein wichtiges Verfahren, um Schulentwicklung zu fördern, um eine Hilfestellung zu geben, damit dieser Prozess auch zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann.

Schulpsycholog:innen sind für die Schulen in diesem Prozess eine ganz zentrale Unterstützungsagentur.

Schulentwicklung zur Mediation

Viele Schulen in Nordrhein-Westfalen haben in den zurückliegenden Jahren - auch mit Unterstützung der Schulpsycholog:innen - Streit-Schlichtung durch Schüler:innen (Peer Mediation) eingeführt. Diese Form der Konfliktbearbeitung vorzusehen, die Schüler:innen für die Leitung der Schlichtungsgespräche zu qualifizieren, ist eine schulische Innovation. Viele Schulen haben sich dazu entschlossen, weil die Gewaltvorkommnisse ein Ausmaß erreicht hatten, das Reaktionen notwendig machte. Gewaltvorkommnisse sind dabei nicht immer nur körperliche Auseinandersetzungen, sondern auch Formen verbaler Gewalt, der Ausgrenzung und Verspottung. Einzelheiten über das Ausmaß der Gewalt an (hessischen) Schulen wurden zu Beginn des Jahres im Bericht über das Forschungsprojekt von Tillmann u.a. (1999) “Schülergewalt als Schulproblem” veröffentlicht.

Streit-Schlichtung (vor allem Peer Mediation) in einer Schule einzuführen und Mediation als Teil des Schulprogramms hervorzuheben, braucht viele Voraussetzungen. So ist es notwendig, für die Einführung der Streit-Schlichtung in einer Schule bestimmte Absprachen zu treffen. Vom Kollegium insgesamt muss Streit-Schlichtung (durch Schüler:innen) als Form der schulischen Konfliktbearbeitung akzeptiert sein, denn nur wenn ein soziales System als Ganzes das Mediationskonzept akzeptiert, kann Schlichtung erfolgreich praktiziert werden; ohne eine solche Regelung kann es nur vereinzelt Schlichtungsgespräche geben, wenn - eher zufällig - zwei streitende Parteien sich darauf einigen würden eine Schlichter:in hinzuziehen. Außerdem sind Vereinbarungen über die Ausbildung und die weitere, begleitende Betreuung der Schlichter:innen erforderlich ebenso wie Regelungen über die organisatorischen Bedingungen für die Schlichtungsgespräche (Zeiten, Raum etc.).

Streit-Schlichtung durch Schüler:innen (Peer Mediation) stellt eine Konkretisierung des schulischen Erziehungsauftrags dar: Ein Teil der Verantwortung für das friedliche Zusammenleben in der Schule bzw. für Konfliktregelungen wird den Schüler:innen selbst übertragen. Dieses Konzept unterscheidet eine Schule, die Streit-Schlichtung eingeführt hat, von anderen Schulen, in denen die Verantwortung für Konfliktregelungen überwiegend bei den Erwachsenen liegt.

Jede Schule braucht einen Verständigungsprozeß über die verschiedenen Formen der Konfliktlösung, die in diesem sozialen System akzeptiert werden. Es müssen Spielregeln aufgestellt werden, die das Zusammenleben regeln. Da jedes Zusammenleben zu Konflikten führt, ist es notwendig, auch Spielregeln zur Konfliktbearbeitung zu entwickeln. Häufig wird ein Konsens über akzeptable und nicht akzeptable Formen der Konfliktregelung unterstellt, ohne dass dies ausdrücklich Thema einer Vereinbarung gewesen wäre, beispielsweise im Rahmen einer Schulkonferenz oder als Bestandteil des Schulprogramms. Kinder und Jugendliche, die diese Spielregeln nicht beachten, machen z.B. durch provozierendes Verhalten sehr schnell deutlich, dass die Lehrkräfte jeweils individuelle Vorstellungen von akzeptablem und weniger akzeptablem Verhalten haben. Die Spielregel einer solchen Schule ist dann, dass jeweils situationsspezifisch derjenige die Spielregeln einer Konfliktbearbeitung bestimmt, der am mächtigsten ist.

Sehr abstrakt mag in einem Kollegium Konsens bestehen, wie sich Schüler:innen zu verhalten haben. Doch in der Beurteilung konkreter Einzelfälle, z.B. Kaugummi-Kauen im Unterricht, werden schnell unterschiedliche Vorstellungen geäußert. Eine individualistische Gesellschaft ist nicht prädestiniert, konkrete Verhaltensanforderungen für die nachwachsende Generation zu formulieren. Wenig (gesellschaftlicher) Konsens besteht über das, was man tut oder nicht tut und dies spiegelt sich in der Schule wieder. Es ist notwendig, mehr Demokratie zu wagen und gemeinsam mit den Schüler:innen die Regeln des Zusammenlebens zu entwickeln. Desorientierend ist es allerdings, wenn bestimmte Verhaltensweisen erwartet werden, ohne dass diese z. B. in Leitlinien formuliert werden. Die Schüler:innen müssen dann die Maßstäbe sozialen Handelns in der Schule sozusagen erraten und werden nur im Einzelfall darauf hingewiesen, dass sie sich falsch verhalten haben.

Regelungen, die Geltung haben sollen, müssen brauchbar sein und sich in der Praxis bewähren. Sie müssen so klar und überschaubar sein, dass man sich an diese Regelungen auch halten kann. Wird von Erwachsenen ein Kodex des Wohlverhaltens aufgeschrieben oder wenn eine Klassenordnung in einer Schulstunde sozusagen auf Zuruf entsteht, ist sicherlich nicht genügend nachgedacht und diskutiert worden, um praktikable Regeln zu finden. Ein solcher Prozess braucht mehr Engagement, Zeit und Aufwand, um dann auch verbindlich sein zu können.

Unmittelbar einsichtig ist auch, dass es Absprachen geben muss, wenn die Schüler:innen Schlichtungsgespräche auch während der Unterrichtszeit durchführen sollen. Konsens ist erforderlich, in welchen Fällen Schlichtung akzeptierte Form der Konfliktbearbeitung ist und in welchen Fällen nicht (vgl. folg. Abb.). Es ist erzieherisch ungünstig, wenn sich in einem Schlichtungsprozeß die unmittelbar Betroffenen geeinigt und eine Form für das weitere Miteinander-Auskommen gefunden haben, dann jedoch wegen des Vorfalls, der den Schlichtungsprozess auslöste, noch weitere schulische Maßnahmen, beispielsweise Ordnungsmaßnahmen der Klassenkonferenz, ergriffen werden. Die Bedeutung der Schlichtung als im System akzeptierter Form der schulischen Konfliktregelung würde dadurch untergraben.

AbgrenzungSchlichtung

Auch wenn nicht alle Einzelfälle vorhergesehen werden können, muss es einen abgesprochenen Bereich geben, in dem Schlichtung das Verfahren der Wahl ist. Dieser Bereich kann mit zunehmender Erfahrung (der Schlichter und der Schule) immer mehr erweitert werden. Doch selbst dann muss nicht jede Auseinandersetzung zwischen zwei Schüler:innen durch das Hinzuziehen einer Dritten, der Schlichter:in, zu einem formellen Verfahren werden. In vielen Fällen werden die Streitenden selbst auch ohne fremde Hilfe eine Lösung finden.

Aus den Untersuchungen zur Gewalt an Schulen sind auch Gewaltformen bekannt, beispielsweise Erpressung, bei denen es fraglich ist, ob eine Schlichtung zwischen den unmittelbar Betroffenen die angemessene Problemlösung darstellt. Viele amerikanische Schulen, in denen Peer Mediation ein akzeptierter und seit langem praktizierter Bestandteil des Schullebens ist, stufen körperliche Auseinandersetzungen als nicht schlichtungsfähig ein. In diesen Schulen werden Beschimpfungen, üble Nachrede und Sachbeschädigungen (auch bei höheren Schadensbeträgen) durch Schlichtung geregelt, nicht aber Prügeleien. An deutschen Schulen werden dagegen auch körperliche Auseinandersetzungen in der Regel in Schlichtungsgesprächen thematisiert. Schüler:innen selbst berichten ja, dass es Unterschiede in der Art der Prügeleien gibt. Spaßkloppe, also Rangeleien ohne ernsthafte Verletzungsabsicht, sind nicht nur eine Inszenierung, mit der Schüler:innen herausfinden wollen, wann die Pausenaufsicht eingreift. Solche Prügeleien sind auch eine Form der Auseinandersetzung, mit der vor allem Jungen in den unteren Klassen der Sekundarstufe I häufig die soziale Rangposition in einer Gruppe festlegen wollen. Sicherlich ist eine Streit-Schlichtung angemessen, wenn aus solch einer Rangelei unversehens Ernst wird und eine Partner:in in der Auseinandersetzung anschließend einen Konflikt sieht.

Ziel eines Konsensfindungsprozesses an einer Schule, die Schlichtung einführt, muss es also sein, nicht nur die organisatorischen Fragen der Schlichterausbildung und des Einsatzes zu klären, sondern auch einen Bereich des schlichtungswürdigen Verhaltens zu definieren und ihn abzugrenzen, von Vorkommnissen, die nicht der Schlichtung wert sind, und solchen, bei denen - z.B. wegen anderer Sanktionen der Schule - Schlichtung nicht mehr möglich ist. Dieser Bereich der Schlichtung wird nicht eindeutig von den anderen Bereichen abgrenzbar sein, weil in die Beurteilung aggressiver Handlungen auch die im Einzelfall unterstellte Absicht einbezogen wird, der Kontext der Tat. Um der Klarheit und Orientierung der Schülerinnen und Schüler willen ist es jedoch notwendig, den Schlichtungsbereich möglichst präzise zu definieren.
Schulpsycholog:innen haben viele Schulen im Prozess der Einführung von Peer-Mediation unterstützt und unterstützen sie weiterhin. Die beruflichen Erfahrungen und Vorkenntnisse, die Vertrautheit mit der Förderung sozialer Kompetenz im Jugendalter und auch mit Prozessen der schulischen Organisationsentwicklung machen es den Kolleg:innen relativ leicht, funktional und unterstützend in den Schulen zu wirken.

Aber nicht nur Schulpsycholog:innen waren bei dieser Aufgabe aktiv. Auch Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen und andere sozialwissenschaftlich Ausgebildete helfen den Schulen, wenn diese externe Unterstützung suchen.

Wenn Schulpsycholog:innen ihren unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung der Schulen und zu den Bildungs- und Erziehungsprozessen dort nachweisen wollen, dann haben sie die Aufgabe – bei aller Freude und Begeisterung für Kooperation und interdisziplinäre Arbeit – deutlich zu machen, welches der spezifische schulpsychologische Beitrag ist, den sie auf Grund ihrer fachlichen Voraussetzungen und ihrer Zuordnung zum Schulsystem leisten können.

Gelegentlich gewinnt man den Eindruck, dass es über die spezifisch schulpsychologischen Leistungen zu wenig Konsens gibt und vielleicht auch eine Scheu, die eigenen Erfolge offensiv in der Öffentlichkeit darzustellen. Vielleicht brauchen Schulpsycholog:innen Mediation, um diese Fragen zu klären und um Vereinbarungen über die Weiterarbeit zu treffen.

Aachen, 1999, Dr. Heiner Wichterich

Teil 1 - Mediation in Schule – Schulpsychologie und Mediation

Dunkel, L. & Wichterich, H. (1999) Mediation in Der Schule - Schulpsychologie und Mediation (pdf)