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Besonderer Förderbedarf

Wenn Ihr Kind z.B. aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen beim Lernen in der Schule auf besondere Unterstützungsangebote angewiesen ist, liegt ein Förderbedarf vor. Die einzelnen Bestimmungen, wann ein besonderer Förderbedarf ausgesprochen wird, differenzieren sich leicht in den einzelnen Bundesländern. Meist kommen die Lehrkräfte auf Sie zu, wenn sie merken, dass ihr Kind in bestimmten Bereichen, wie bspw. im Lesen und Schreiben, im Rechnen oder ganz allgemein sehr große Schwierigkeiten beim Erlernen und Anwenden des Unterrichtsstoffs haben. So eine Information stellt für Eltern viele Fragen in den Raum. Was heißt das jetzt für mein Kind? Wie kann ich mein Kind gut unterstützen? Um Frustration und Demotivation Ihres Kindes beim Lernen zu verhindern ist es ratsam, sich frühzeitig Hilfe und Förderung zu organisieren. Die pädagogischen Fachkräfte in Ihrer Schule wissen am besten, bei wem Sie sich in Ihrer Umgebung Beratung einholen können.

Auch im Internet gibt es viele nützliche und informationsreiche Plattformen, bei denen Sie Tipps und Hinweise erhalten können:

  1. Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung)
  2. Dyskalkulie (Rechenstörung)
  3. ADHS
  4. Autismus

Das ist natürlich nur ein kleiner Auszug von Gründen, warum bei Ihrem Kind ein besonderer Förderbedarf bestehen kann. Im individuellen Fall können auch Schulpsychologïnnen Sie unterstützen, Ansprechpartner:innen vor Ort zu finden.

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