Die Schulpsychologische Tätigkeit zeichnen folgende Arbeitsprinzipien aus:
1. Freiwilligkeit
- Schulpsychologische Beratung ist für Ratsuchende grundsätzliche freiwillig.
3. Freier Zugang
- Eltern, Schüler:innen, Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht haben grundsätzlich einen freien und direkten Zugang zur schulpsychologischen Beratung.
5. Kostenfreiheit
- Schulpsychologische Beratung und Diagnostik ist für Ratsuchende grundsätzlich kostenfrei.
7. Schweigepflicht
- Schulpsycholog:innen unterliegen der gesetzlich geschützten Schweigepflicht (§203 StGB). Die Persönlichkeits- und Informationsrechte des Ratsuchenden werden gewahrt.
9. Unabhängigkeit und Neutralität
- Beratung und fachliche Stellungnahmen von Schulpsycholog:innen sind von Weisungen unabhängig, dazu ist eine neutrale Position im Schulsystem unabdingbar.