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Grundprinzipien Schulpsychologischer Arbeit

Die Schulpsychologische Tätigkeit zeichnen folgende Arbeitsprinzipien aus:

1. Freiwilligkeit

  • Schulpsychologische Beratung ist für Ratsuchende grundsätzliche freiwillig.

3. Freier Zugang

  • Eltern, Schüler:innen, Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht haben grundsätzlich einen freien und direkten Zugang zur schulpsychologischen Beratung.

5. Kostenfreiheit

  • Schulpsychologische Beratung und Diagnostik ist für Ratsuchende grundsätzlich kostenfrei.

7. Schweigepflicht

  • Schulpsycholog:innen unterliegen der gesetzlich geschützten Schweigepflicht (§203 StGB). Die Persönlichkeits- und Informationsrechte des Ratsuchenden werden gewahrt.

9. Unabhängigkeit und Neutralität

  • Beratung und fachliche Stellungnahmen von Schulpsycholog:innen sind von Weisungen unabhängig, dazu ist eine neutrale Position im Schulsystem unabdingbar.