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Grundprinzien Schulpsychologischer Arbeit

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen stehen unter besonderer Schweigepflicht (§ 203 StGB).

Dies gilt auch gegenüber der Schule und anderen Dienststellen und Ämtern. So können die Ratsuchenden sicher sein, dass Informationen aus der Beratung nicht weitergegeben werden. Nur die Betroffenen selbst können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dieser Schweigepflicht entbinden.

Die Beratungsstellen sind neutral.

Die Beraterinnen und Berater sind um eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen bemüht, aber sie sind von den Schulen unabhängig.

Bei Fragen und Problemen können Sie sich direkt an eine Beratungsstelle wenden.

D.h., niemand kann Sie daran hindern und niemand kann Sie zwingen, eine schulpsychologische Beratungsstelle aufzusuchen.

Die Angebote der meisten Beratungsstellen sind für Ratsuchende kostenfrei.