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In der Schulpsychologischen Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis ist ab dem 01.10.2024 die Stelle einer

in Teilzeit mit 19,92 Stunden wöchentlich befristet bis zum 17.08.2025 zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 03.09.2024.

Die Schulpsychologische Beratungsstelle bietet für alle schulischen Mitarbeitenden, Erziehungsberechtigte und Schüler:innen von Schulen des Rhein-Erft-Kreises individuelle Beratung bei schulischen Fragestellungen sowie präventive Unterstützungsangebote an. Zum Angebotsspektrum gehören auch Fallberatungsgruppen, Supervision und Fortbildung für Teams und Kollegien. Zudem erhalten Schulen Unterstützung im Bereich der schulischen Krisenprävention bzw. -intervention.

Aufgabengebiet

Das Aufgabengebiet besteht aus der psychologisch fundierten Beratung und Diagnostik im Einzelfall in allen Schulformen in Zusammenarbeit mit Lehrkräften und anderen schulischen Mitarbeitenden. Die einzelfallübergreifende Arbeit findet in Form von schulinternen und schulübergreifenden Beratungsformaten (Einzel-Coaching von Schulmitarbeitenden in Belastungssituationen, Fallberatungs- und Supervisionsgruppen) und Fortbildungsmaßnahmen statt. Schulen erhalten Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von Förder- und Schutzkonzepten und bei der Entwicklung von Konzepten zur Förderung der Teamentwicklung und Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team.

Anforderungen

Voraussetzung:

  1. Abgeschlossenes Studium der Psychologie
    • an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
    • an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein f. d. höheren Dienst eingestuftes Studium)
  2. möglichst 1-jährige Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung der Bewerber:in entspricht und die ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in ihrer Laufbahn vermittelt hat.

Folgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:

  • Überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der pädagogischen und klinischen Psychologie, insbesondere professionelle Beratungskompetenzen
  • Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Organisationspsychologie und Fortbildung
  • Fähigkeit zu systemischer Analyse und Vorgehensweise
  • Besitz der Erlaubnis zum Führen eines Pkws

Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) sowie von Bewerber:innen mit Einwanderungsgeschichte sind gewünscht.

Zum Ausschreibungstext im PDF-Format gelangen sie hier.