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Dithmarschen - befristete Teilzeitstelle

Im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) ist zum nächstmöglichen Termin eine 0,75 Stelle als

für die Beratungsstelle des Kreises Dithmarschen befristet bis zum 27.11.2025 mit zurzeit 29,025 Wochenstunden im tariflichen Beschäftigungsverhältnis zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 11. September 2024.

Der schulpsychologische Dienst hat nach dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz die Aufgabe, bei Schulschwierigkeiten zu helfen und die Schulen sowie die Schulaufsichtsbehörden in psychologischen Fragen zu unterstützen. Schulpsycholog:innen arbeiten mit anderen Beratungsdiensten zusammen.

Aufgaben

  • die eigenständige schulpsychologische Aufgabenwahrnehmung innerhalb der regionalen Zuständigkeit und mit Blick auf die Wechselbeziehung zu anderen schulischen Unterstützungssystemen, die sowohl Netzwerkpartner sind als auch den schulpsychologischen Dienst in Anspruch nehmen können, und
  • die schulpsychologische Beratung aller am Schulleben Beteiligten in schulischen Fragen, Supervision und Coaching für in Schule Tätige sowie Durchführung von Lehrkräftefortbildungen zu schulpsychologischen Themen.
  • Vorausgesetzt wird darüber hinaus die Bereitschaft, Schulen in der Bewältigung von schulischen Not- und Krisenfällen in der Nachsorge zu unterstützen.

Anforderungsprofil

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie (Master of Science mit nachgewiesener Belegung der Module „Pädagogische Psychologie“, „Entwicklungspsychologie“, „psychologische Diagnostik“, „Klinische Psychologie“ sowie „Sozialpsychologie“ oder Diplom an einer Universität) und
  • Mobilität mit dem eigenen PKW (nachzuweisen unter Vorlage einer Kopie des Führerscheins und des Fahrzeugscheins).

Zudem wäre wünschenswert:

  • berufliche Erfahrungen als Psychologin/Psychologe,
  • berufliche Erfahrungen als Psychologin/Psychologe im Tätigkeitsfeld psychologischer Beratung,
  • begonnene oder abgeschlossene beraterische Zusatzqualifikation,
  • praktische Erfahrungen in der Durchführung, Auswertung und Interpretation von Testverfahren mit Kindern und Jugendlichen für eine schulpsychologische Diagnostik im Rahmen einer Schüler-Eltern-Beratung,
  • berufliche Erfahrungen und Fortbildungen in psychologischer Krisennachsorge,
  • große Flexibilität, um auf die heterogenen Anforderungen im schulpsychologischen Dienst reagieren zu können.

Zum Ausschreibungstext im PDF-Format gelangen sie hier.