In der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg ist die Stelle einer
- Schulpsycholog:in (m/w/d) (Entgeltgruppe E 13 TV-L)
befristet bis zum 30.06.2027 im Umfang von 33 Stunden wöchentlich zu besetzen. Eine Bewerbung ist bis 20. August 2026 über das Karriereportal oder schriftlich möglich.
Aufgaben
- Einzelfallberatung für Schüler:innen zur Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten und psychosozialen Problemen im Kontext Schule
- Psychologische Beratung und Intervention auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren für Kinder, Jugendliche und deren Eltern
- Beratung von Lehrkräften, Schulleitungen und pädagogischen Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen und Konflikten
- Erarbeitung und Durchführung von Fortbildungen und Gruppenangeboten für Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Fachkräfte
- Systemberatung in Schulen
- Schulpsychologische Krisenintervention und -prävention.
Anforderungen
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Abgeschlossenes Studium der Psychologie
- an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
- an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein f. d. höheren Dienst eingestuftes Studium)
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möglichst 1-jährige Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung der Bewerber:in entspricht und die ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in ihrer Laufbahn vermittelt hat.
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Bereitschaft, im gesamten Kreisgebiet Termine wahrzunehmen und ggf, Präsenzzeiten in Rheinbach, Eitorf und Bornheim zu gewährleisten.
Folgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:
- Fundierte Kenntnisse in pädagogischer Psychologie, Entwicklungspsychologie,Testdiagnostik und Systemberatung
- Erfahrung in den genannten Aufgabengebieten (z. B. Praktika)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Schüler:innen und/oder pädagogischen Fachkräften
- Anerkannte psychotherapeutische/ beraterische Qualifikation, gerne mit systemischer Ausrichtung
- Überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B
Gleichbehandlung
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.