Hero Image

In der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg ist die Stelle einer

befristet bis zum 30.06.2027 im Umfang von 33 Stunden wöchentlich zu besetzen. Eine Bewerbung ist bis 20. August 2026 über das Karriereportal oder schriftlich möglich.

Aufgaben

  • Einzelfallberatung für Schüler:innen zur Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten und psychosozialen Problemen im Kontext Schule
  • Psychologische Beratung und Intervention auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren für Kinder, Jugendliche und deren Eltern
  • Beratung von Lehrkräften, Schulleitungen und pädagogischen Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen und Konflikten
  • Erarbeitung und Durchführung von Fortbildungen und Gruppenangeboten für Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Fachkräfte
  • Systemberatung in Schulen
  • Schulpsychologische Krisenintervention und -prävention.

Anforderungen

  1. Abgeschlossenes Studium der Psychologie

    • an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
    • an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein f. d. höheren Dienst eingestuftes Studium)
  2. möglichst 1-jährige Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung der Bewerber:in entspricht und die ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in ihrer Laufbahn vermittelt hat.

  3. Bereitschaft, im gesamten Kreisgebiet Termine wahrzunehmen und ggf, Präsenzzeiten in Rheinbach, Eitorf und Bornheim zu gewährleisten.

Folgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:

  • Fundierte Kenntnisse in pädagogischer Psychologie, Entwicklungspsychologie,Testdiagnostik und Systemberatung
  • Erfahrung in den genannten Aufgabengebieten (z. B. Praktika)
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Schüler:innen und/oder pädagogischen Fachkräften
  • Anerkannte psychotherapeutische/ beraterische Qualifikation, gerne mit systemischer Ausrichtung
  • Überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B

Gleichbehandlung

Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.

Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.

Zur Ausschreibung und BEwerbung auf dem Karriereportal