In der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Kreises Paderborn ist die Stelle einer
- Schulpsycholog:in (m/w/d) (Entgeltgruppe E 13 TV-L)
befristet bis zum 31.01.2029 im Umfang von 24 Stunden wöchentlich zu besetzen. Eine Bewerbung ist bis 8. August 2026 über das Karriereportal möglich.
Aufgaben
- Beratung von Lehrer:innen bei der Lösung pädagogischer Problemsituationen und zur Vorbeugung und Vermeidung von Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten bei Schüler:innen, ggfs. präventive Einzelfallhilfe für Schüler:innen,
- Beratung der Lehrer:innen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des schulischen Beratungskonzeptes,
- Einzelfallhilfe als Beratung und Begleitung von Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten und deren Eltern auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren,
- Schullaufbahnberatungen auf der Grundlage von Einzeluntersuchungen als Beratung von Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten über ihre Eignung für bestimmte Bildungsgänge bzw. im Übergangsbereich Grundschule/weiterführende Schule
- Planung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer:innen zur Verbesserung ihrer Diagnose- und Beratungsfähigkeit und ihrer Handlungskompetenz im Umgang mit lern- und verhaltensauffälligen Schüler:innen,
- Zusammenarbeit mit Schulen und Beratungsdiensten zur Beratung und individuellen Förderung von Schüler:innen,
- Beratung und Unterstützung der Schulen in Krisenlagen.
Anforderungen
Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie (Diplom oder Master) oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst geeignet eingestuftes Studium der Psychologie an einer Fachhochschule. Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.
Studienschwerpunkte in pädagogischer/klinischer Psychologie, mindestens Abschlussnote 2, Erfahrungen in Diagnose und Beratung möglichst mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im schulischen Kontext, Gesprächsführungskompetenz, Kooperations- und Problemlösefähigkeit.
Der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Fahrten zu benutzen, werden vorausgesetzt.
Gleichbehandlung
Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.