Die Bezirksregierung Münster besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle als
- Schulpsycholog:in (m/w/d) (Entgeldgruppe E 13 TV-L)
der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster. Der Stellenumfang von 0,4 ist bis 31.10.2025 befristet. Die Bewerbungsfrist endet am 19. Februar 2025.
Aufgaben
Die Aufgaben der Schulpsychologie erfolgen auf der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15). Hierzu gehören u. a.:
- Unterstützung von Schulen bei krisenhaften Situationen sowie bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie bei der Förderung von Schüler:innen mit besonderen Begabungen.
- Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte bei Schulproblemen und Erziehungsfragen
- Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung der Schüler:innen
- Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten (u. a. Einrichtungen der Jugendhilfe und der Erziehungsberatung)
Anforderungen
Zugangsvoraussetzung ist ein an einer Universität mit der Diplomprüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuftes, Studium der Psychologie an einer Fachhochschule. Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.
Zum vollständigen Ausschreibungstext im PDF-Format gelangen sie hier.