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Die Bezirksregierung Arnsberg besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle befristet bis zum 31.07.2026 in der

in der Schulpsychologischen Beratungsstelle für den Kreis Unna. Die Bewerbungsfrist endet am 11. Dezember 2024.

Aufgaben

Schulpsychologie unterstützt die Schulen, Lehrkräfte und in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie die Schüler:innen und ihre Erziehungsberechtigten bei schulisch bezogenen Problemen mit den Erkenntnissen und Methoden der Psychologie. Sie richtet sich mit ihren Angeboten im Grundsatz an alle Schulen und Schulformen einschließlich der Ersatzschulen. Die Aufgabenbereiche der Schulpsychologie können folgende Angebotsformen der Beratung einzelner Personen und der systemischen Beratung und Unterstützung von Schulen umfassen, im Einzelnen:

  • Unterstützung von Schulen in Hinblick auf gesundes und professionelles Handeln im Kontext von Lehren, Lernen, der Entwicklung von sozialen Kompetenzen, guter Kommunikation und Kooperation in Schule sowie bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von schulinternen Handlungskonzepten und Angeboten der Beratung;
  • intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen Schullebens sowie Beratung von Schulen zur Prävention von krisenhaften Entwicklungen;
  • Unterstützung von Schulen insbesondere in Regionen mit schwierigen sozialräumlichen Bedingungen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation niedrigschwellig angelegter Beratungsangebote für Schüler:innen sowie ihrer Familien.
  • Einzelfallberatung für Schüler:innen sowie ihren Erziehungsberechtigten in schulbezogenen Problemlagen, sofern die jeweiligen Klientinnen und Klienten nicht spezieller psychotherapeutischer oder medizinischer Behandlung bedürfen.
  • Schullaufbahnberatung im Hinblick auf individuelle Förderung und Gesundheitsvorsorge der Schüler:innen;
  • Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräften bei der Lösung von psychosozialen Problemstellungen;
  • Mitwirkung bei der Qualifizierung und Supervision von Lehrkräften, Schulsozialarbeitenden und Schulleitungen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten zur Beratung und Förderung von Schüler:innen, insbesondere mit Einrichtungen der Jugendhilfe und der örtlichen Erziehungsberatung.

Anforderungen

Zugangsvoraussetzung sind ein an einer Universität mit der Diplom-Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad ab- geschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst geeignet eingestuftes Studium der Psychologie an einer Fachhochschule. Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen. Im Falle eines Bachelor-/Master-Abschlusses muss ein Schwerpunkt erkennbar sein, der die Vermittlung von psychologischem Grundlagenwissen garantiert. I.d.R. sollten diese Studiengänge mind. 6 Semester Bachelor und mind. 4 Semester Master Inhalte umfasst haben.

Gleichstellung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.

Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.

Zum vollständigen Ausschreibungstext im PDF-Format gelangen sie hier.