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Bei der Bezirksregierung Detmold ist ab sofort bei der Bildungs- und Schulberatung für den Kreis Gütersloh die Stelle einer

zu besetzen. Die Teilzeitstelle umfasst 21 Wochenstunden und ist bis zum 30. September 2026 befristet. Die Bewerbung ist bis zum 30.9.2024 möglich.

Über das Schulamt

Die Bezirksregierung Detmold nimmt vielfältige Aufgaben für die Region Ostwestfalen-Lippe im Bereich der Aufsicht, Förderung, Genehmigung, Ordnung und Planung sowie als Personalführungsbehörde wahr.

Aufgaben

  • Beratung der Lehrer:innen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des schulischen Beratungskonzeptes,
  • Planung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer:innen zur Verbesserung ihrer Diagnose- und Beratungsfähigkeit und ihrer Handlungskompetenz im Umgang mit lern- und verhaltensauffälligen Schüler:innen,
  • Zusammenarbeit mit Schulen und Beratungsdiensten zur Beratung und individuellen Förderung von Schüler:innen,
  • Beratung und Unterstützung der Schulen in Krisenlagen.
  • Beratung von Lehrerinnen und Lehrern bei der Lösung pädagogischer Problemsituationen und zur Vorbeugung und Vermeidung von Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten bei Schüler:innen, ggfs. präventive Einzelfallhilfe für Schüler:innen,
  • Einzelfallhilfe als Beratung und Begleitung von Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten und deren Eltern auf der Grundlage psychologischer Diagnoseverfahren,
  • Schullaufbahnberatungen auf der Grundlage von Einzeluntersuchungen als Beratung von Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten über ihre Eignung für bestimmte Bildungsgänge bzw. im Übergangsbereich Grundschule/weiterführende Schule

Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für diese Stelle ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie (Diplom oder Master) oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als ein für den höheren Dienst geeignet eingestuftes Studium der Psychologie an einer Fachhochschule. Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.

Erwartet werden: Studienschwerpunkte in pädagogischer/klinischer Psychologie, mindestens Abschlussnote 2, Erfahrungen in Diagnose und Beratung möglichst mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im schulischen Kontext, Gesprächsführungskompetenz, Kooperations- und Problemlösefähigkeit.

Vielfalt, Offenheit und

Kulturelle Vielfalt ist in der Landesverwaltung wichtig - daher sind Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte sehr gewünscht.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 und § 68 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.

Zum volltändigen Ausschreibungstext im PDF-Format gelangen sie hier.