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Im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Beschäftigungsmöglichkeit als

befristet bis vorerst 06.03.2026 zu besetzen. Der Beschäftigungsumfang beträgt 0,9.Bewerbungen sind bis zum 3. Dezember 2024 über das Karriereportal möglich.

Im Land Hessen beraten und begleiten 15 Staatliche Schulämter die Schulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Als untere Schulaufsichtsbehörden sind sie dabei direkt an das Hessische Kultusministerium angebunden.

Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf der Homepage

Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis ist das südlichste der Schulämter und versteht sich als regionale Beratungs-, Unterstützungs- und Qualitätsagentur für die Schulen der beiden Kreise.

Das Team der Schulpsycholog:innen des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis besteht gegenwärtig aus 8 Personen, versteht sich als Partner:in der Schulen und arbeitet allparteilich.

Aufgabenschwerpunkte

Zu den regelmäßigen Aufgaben der Schulpsychologie gehört insbesondere die Beratung und Unterstützung von Schüler:innen, Eltern, Schulleitungen und Lehrkräften sowie den in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräften bei der Lösung psychosozialer Problemstellungen.

Einzelfallhilfe für Schüler:innen zur Vorbeugung und Vermeidung von Lernschwierigkeiten, Schulversagen und auffälligen Verhaltensweisen sowie Beratung bei besonderen Begabungen gehören genauso wie die intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen Schullebens zu den Aufgaben der Schulpsychologie. Die Kooperation mit anderen Institutionen ist dabei von großer Bedeutung. Aufgrund der Struktur des Aufsichtsbereiches des Staatlichen Schulamtes und der Notwendigkeit der Vor-Ort-Beratung der Schulen bei nur wenig ausgeprägten Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine entsprechende Mobilität der künftigen Stelleninhaber:in notwendig.

  • Schulpsychologische Zuständigkeit für eine bestimmte Anzahl an Schulen aller Schulformen des Aufsichtsbereiches des Staatlichen Schulamtes,
  • eigenverantwortliche psychologische Beratung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern bei besonderen schulischen Schwierigkeiten (Lern- und Verhaltensprobleme) und krisenhaften Entwicklungen,
  • anlassbezogene Anwendung und Auswertung psychologischer Testverfahren zur Beantwortung zielgerichteter psychologischer Fragestellungen,
  • Organisation, Teilnahme an und ggf. Leitung von Runden Tischen, Elternabenden und Helfer:innenrunden an Schulen oder bei externen Institutionen (z.B. Jugendamt, Wohneinrichtungen),
  • Erstellung (schul-)psychologischer Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,
  • präventive und systembezogene Beratung schulischer Führungskräfte, Lehrkräfte und des pädagogischen Schulpersonals,
  • Durchführung „Kollegialer Fallberatung / Intervision“,
  • Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Beteiligung an pädagogischen Tagen mit psychologischen Beiträgen,
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (u.a. Psychotherapeut:innen, Kliniken, Polizei und Ordnungsämtern, Jugendämter, Wohneinrichtungen etc.).

Allgemeine Hinweise

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her möglich, jedoch muss sichergestellt sein, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt wird.

Direkt zum Karriere- bzw. Bewerbungsportal gelangen Sie hier.

Zum volltändigen Ausschreibungstext im PDF-Format gelangen sie hier.